Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rad und Tat | Ottensen
Inhaber: Nuscha Vakilzadeh
Am Felde 2 | 22765 Hamburg
Telefon: 040 395667
E-Mail: info@radundtathh.de
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Verkäufe, Werkstatt- und Serviceleistungen zwischen Rad und Tat | Ottensen und seinen Kund:innen, die im stationären Ladengeschäft abgeschlossen werden.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kund:innen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Rad und Tat | Ottensen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Kund:innen im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher:innen als auch Unternehmer:innen.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1 Rad und Tat | Ottensen bietet den Verkauf von Fahrrädern, E-Bikes, Zubehör sowie Reparatur- und Serviceleistungen an.
2.2 Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung im Geschäft zustande, z. B. durch Annahme eines Werkstattauftrags oder den Kaufabschluss an der Kasse.
2.3 Kostenvoranschläge für Reparaturen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vor Ort – bar, per EC-/Kreditkarte oder, bei genehmigten Firmenkunden, per Rechnung.
3.3 Bei Reparaturen ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Abholung des Fahrrads fällig.
3.4 Bei Sonderbestellungen, teuren Ersatzteilen oder Individualaufträgen kann Rad und Tat | Ottensen eine angemessene Anzahlung verlangen.
4. Werkstattaufträge und Reparaturen
4.1 Werkstattaufträge werden nach bestem Wissen und fachgerechter Sorgfalt ausgeführt.
4.2 Angegebene Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert werden.
4.3 Sollte sich im Rahmen der Reparatur zeigen, dass Mehraufwand erforderlich ist (z. B. zusätzliche Ersatzteile, unvorhergesehene Schäden), wird der Kunde vorab informiert.
4.4 Fahrräder, die nicht innerhalb von 3 Monaten nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt werden, können nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung auf Kosten des Kunden eingelagert oder verwertet werden (§ 647 BGB – Werkunternehmerpfandrecht).
5. Eigentumsvorbehalt
Alle verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Rad und Tat | Ottensen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 434 ff. BGB.
6.2 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von Rad und Tat | Ottensen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3 Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.
6.4 Für Verschleißteile (z. B. Kette, Reifen, Bremsbeläge) besteht keine Gewährleistung, soweit der Defekt auf normalem Gebrauch beruht.
7. Haftung bei Probefahrten und Kundenfahrrädern
7.1 Probefahrten erfolgen auf eigene Gefahr. Kund:innen sind verpflichtet, sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überzeugen.
7.2 Für mitgebrachte Fahrräder, die im Laden oder auf dem Hof abgestellt werden, übernimmt Rad und Tat | Ottensen keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
8. Lagerung und Aufbewahrung
Wird ein repariertes Fahrrad trotz mehrfacher Benachrichtigung nicht abgeholt, ist Rad und Tat | Ottensen berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist Lagergebühren zu erheben oder das Fahrrad nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten.
9. Datenschutz
Rad und Tat | Ottensen verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Details hierzu findest du in unserer Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.
Stand: Oktober 2025